Häufige Fragen

Grundvoraussetzungen:

Lesen Sie dazu die Punkte in der Rubrik «Wichtige Informationen»

Für die Vermietung ist keine Berufserlaubnis erforderlich

Der Kunde braucht keine Garantie zu leisten.

Benutzung des Fahrzeuges:

Nein, das Fahrzeug ist nicht mit einer Anhängerkupplung ausgestattet.

Der Mieter haftet vollumfänglich und unbeschränkt für alle mitgeführten Waren, Insassen und das Fahrzeug. Ebenfalls für Schäden und Verletzungen gegenüber Dritten (Sachanlagen und Personen). Alle Schäden müssen über die eigene Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden (Führen fremder Fahrzeuge).

Bei einem Totalschaden des Fahrzeugs, muss der Selbstbehalt von CHF 2’500.00 von dem Mieter direkt bezahlt werden.
Park- oder Radarbussen müssen von dem Mieter selbst getragen werden. Ausser der Fahrer wird von dem Vermieter gestellt.
Auslandfahrten sind nur nach Vereinbarung und schriftlichen Genehmigung des Vermieters erlaubt.
Das Fahrzeug hat einen Dieselmotor. Deshalb darf nur Diesel getankt werden. Falsches tanken und daraus folgende Reparaturen werden vollumfänglich vom Mieter getragen.
Das Fahrzeug kann nach Absprache an einen vereinbarten Ort, in Basel und Umgebung, gebracht und abgeholt werden. Es wird eine Pauschale pro Weg von CHF 30.00 verrechnet.
Bitte informieren Sie den Vermieter frühzeitig. Die zusätzliche Zeit wird gemäss Preisliste verrechnet.
Bitte informieren Sie den Vermieter frühzeitig. Falls es sich um ein Pauschal-Angebot handelt, erhalten Sie kein Geld zurück. Bei der Vermietung auf Stunden-Basis, wird der Preis nochmals neu berechnet.
Bei einem Unfall und/oder einer Panne muss der Vermieter sofort informiert werden. Wenn von Nöten die Polizei rufen für die Ermittlung und Aufklärung.

Direkte Kommunikation mit dem Unternehmen und der Polizei

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